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Lieferkettengesetz (LkSG)
Öffentlicher Meldeweg zu Risiken und Pflichten

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Öffentlicher Meldeweg zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken und Pflichten:

Die ASYS Unternehmensgruppe hat dieses öffentlich zugängliche Beschwerdeverfahren eingerichtet, damit jedermann auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtlicher und umweltbezogener Pflichten im Geschäftsbereich und in der Lieferkette von ASYS hinweisen kann.

Die Hinweise können – auch anonym – und ohne Angst vor Repressalien (z.B. Benachteiligung oder Bestrafung) gemeldet werden.

Dieses Beschwerdeverfahren wird von Herrn Hans Groß (SR VP Quality/ Qualitätsmanagement) geleitet. Daher stehen Ihnen für Meldungen nach dem Lieferkettenschutzgesetz die folgenden, vertraulichen Meldewege zur Verfügung:

A) Zusenden per Briefpost (auch anonym) an:

        Hinweis LkSG
        c/o ASYS Automatisierungssysteme GmbH
        Herrn Hans Groß
        Benzstr. 10
        89160 Dornstadt, Germany

B) Einwurf in den Briefkasten der Personalabteilung (Standort Benzstr. 10, Dornstadt) (Bitte den Umschlag fest verschließen und mit dem Stichwort „Hinweis LkSG“ kennzeichnen).

C) Meldung per E-Mail: hinweis(at)asys-group.com

D) Telefonische Meldung zu geschäftsüblichen Zeiten bei Herrn Groß persönlich (Tel.: +49-7348-9855-1501)

E) Verfahrensablauf:

  1. Die interne Meldestelle bestätigt der hinweisgebenden Person den Eingang einer Meldung und prüft, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich fällt. Im Falle einer Ablehnung erfolgt eine kurze Begründung.
  2. Sie hält mit der hinweisgebenden Person Kontakt und prüft die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung.
  3. Die interne Meldestelle gibt der hinweisgebenden Person eine Rückmeldung. Die Rückmeldung umfasst die Mitteilung geplanter sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese. Gegebenenfalls findet auch eine Evaluierung der Maßnahmen mit der hinweisgebenden Person statt.

    Eine Rückmeldung an die hinweisgebende Person darf nur insoweit erfolgen, als dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht beeinträchtigt werden und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, gewahrt bleiben.

  4. Die hinweisgebende Person darf sich jederzeit persönlich bei der Meldestelle informieren.
  5. Im Rahmen der jährlichen Berichtspflicht wird öffentlich sowohl über eingegangene Beschwerden als auch über die Umsetzung und Wirksamkeit von Präventions- und Abhilfemaßnahmen berichtet.

 

Datenschutzhinweis gemäß Art 13 DSGVO:
Die Meldestelle von ASYS verarbeitet ggf. personenbezogene Daten für das o. g. Verfahren. Im Übrigen verweisen wir auf die Datenschutzerklärung auf unserer Homepage:
https://www.asys-group.com/de-de/legal/datenschutzerklaerung